Wenn auch verspätet, tritt am 02. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die bereits im Dezember 2021 in allen EU-Ländern umgesetzt werden sollte. Im Mai 2023 hat der Bundesrat einem leicht geänderten Gesetzesentwurf zugestimmt und dem Bundestag grünes Licht gegeben.
Was ist die EU-Whistleblower-Richtline?
Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist eine rechtliche Vorschrift der Europäischen Union, die den Schutz von Hinweisgebern in den Mitgliedstaaten stärkt. Die Richtlinie zielt darauf ab, Personen, die Verstöße gegen EU-Recht aufdecken, vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen und ihnen sichere Kanäle zur Meldung solcher Verstöße zur Verfügung zu stellen.
Stärkerer Schutz für HinweisgeberInnen
Die Richtlinie legt Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern fest, einschließlich Vertraulichkeit, Nicht-Diskriminierung und angemessener Unterstützung durch die Behörden. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hat das Ziel, Transparenz und Integrität in verschiedenen Bereichen wie Steuerhinterziehung, Finanzbetrug, Korruption, Umweltverschmutzung und öffentliche Gesundheit zu fördern.
Verpflichtende Umsetzung
Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, um den Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten und eine Kultur des Hinweisgeberschutzes zu fördern.
Unternehmen können bei unzureichender Umsetzung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die ursprünglichen 100.000 Euro Bußgeld wurden bei der geänderten Fassung des HinSchG gesenkt. Zudem tritt die Bußgeldandrohung erst 6 Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft. So bleibt vielen Unternehmen noch die Zeit, die Richtlinie bis Ende des Jahres in die Praxis umzusetzen.
Das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) beinhaltet die Anforderungen an Unternehmen, die für eine sichere Meldung von Mißständen im beruflichen Kontext erfüllt sein müssen. Für Details können wir den HinSchG-Fachartikel von Haufe empfehlen, der die Regelung genau beleuchtet und viele Informationen bereitstellt.
Wie CompanyMood beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützt
In CompanyMood besteht die Möglichkeit „Vertrauenspersonen“ anzulegen.
Vertrauenspersonen können frei definiert und den Mitarbeitenden mit allen wichtigen Daten für eine Kontaktaufnahme angezeigt werden. Wenn gewünscht, kann die Person direkt über CompanyMood kontaktiert werden. Dazu stehen alle definierten Vertrauenspersonen in der Mitteilungsbox zur Auswahl.
Vertrauenspersonen nach Bereich und Themengebiet
Soll die Vertrauensperson nur bestimmte Themengebiete bearbeiten oder nur Mitarbeitenden aus einem bestimmten Bereich (Abteilung / Team) angezeigt werden, ist dies möglich. Vertrauen Mitarbeitende der Meldung über CompanMood nicht, können die Kontaktdaten wie Email und Telefonnummer genutzt werden. Empfehlung: Ein Bild der Person und eine Beschreibung erhöhen das Vertrauen.
So kann auch eine externe Person hinzugefügt werden. Neben den internen Stellen, sieht das HinSchG auch vor, dass eine externe Stelle für Meldungen angegeben wird. Auch das ist einfach möglich, da die angelegten Personen nicht aus den vorhandenen NutzerInnen gewählt werden, sondern mit allen Daten „frei“ angelegt werden können.
CompanyMood kostenlos 30 Tage testen
Du kannst CompanyMood 30 Tage ohne Angabe von Zahlungsdaten testen. Die Testphase verlängert sich nicht automatisch und ist unverbindlich. Stelle deinen Mitarbeitenden eine sichere Kommunikationsquelle zur Verfügung und erfülle die Pflicht des Hinweisgeberschutzgesetzes.
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Orlando Policicchio ist Geschäftsführer und Mitgründer von CompanyMood. Als Führungskraft und Projektmanager hat er schon früh Erfahrungen mit der Wichtigkeit von Mitarbeiterfeedback und einer gelebten Firmenkultur sammeln.