Wie CompanyMood die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erleichtert
Seit 2013 ist die, durch den Arbeitsschutz geforderte Berücksichtigung der psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. „Unternehmen und Organisationen jeder Größe müssen jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben“. In größeren Unternehmen wird die Gefährdungsbeurteilung oftmals von Arbeitsschutzbeauftragten durchgeführt – für Startups und kleinere Unternehmen stellt dies jedoch einen…